AMS-Algorithmus für über 50-jährige oder Mütter drohen Nachteile

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Der AMS-Algorithmus, wenn ein Computer über das Schicksal von Menschen entscheidet und ein Punkteabzug in deiner Bewertung droht. Das Bundesverwaltungsgericht wie am Montag dem 21.Dezember 2020 bekannt wurde, hob einen Bescheid der Datenschützer auf, der zuvor im August den Einsatz des AMS- Algorithmus unterbunden hat.

Inhaltsverzeichnis

Grünes Licht für Bewertung von Arbeitslosen durch AMS-Algorithmus

Der umstrittene Algorithmus greift tief in die Privatsphäre der betroffenen ein, es werden verschiedene personenbezogene Informationen ausgewertet und in der Datenbank gesammelt.

Der AMS-Algorithmus wurde von FPÖ Ministerin Hartinger-Klein in Auftrag gegeben.

Es handelt sich dabei um ein eingriffsintensives Profiling, dies hat zuvor die Datenschutzbehörde so bezeichnet. Darunter ist die automatisierte Verarbeitung von Daten zu verstehen, um dann auf Basis der gesammelten Daten bestimmte Bewertungen vorzunehmen. Dazu muss es aber auch eine Gesetzliche Grundlage für das Sammeln dieser Daten geben.

Das Bundesverwaltungsgericht wiederspricht dem nun und stellt Fest das bestehende Gesetz erlaube sehr wohl Merkmale wie Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Ausbildung und Wohnort über die AMS-Kunden zu sammeln. Das Programm wurde bereits seit vor 2020 im Testbetrieb eingesetzt. Das AMS habe jetzt „interne Leitlinien“ festgelegt, die besagen, dass Berater die Letztentscheidung haben. Auf Seiten des AMS betont man das man Diskriminierung entgegenwirken möchte.

Das Programm AMS-Algorithmus hat schon mehr als eine halbe Million Euro verschlungen, Kunden werden in drei Kriterien unterteilt.

  • Personen mit hohe Arbeitsmarktchancen ohne Unterstützungsbedarf.
  • Personen mit mittleren Integrationschancen, die „notwendige Unterstützung“ bekommen sollen
  • Personen mit wenig Chancen für den Arbeitsmarkt.

Beispiel: Frauen mit Betreuungspflichten, nicht jedoch Männer mit Betreuungspflichten beeinflussen die Kategorisierung und gibt zu Bedenken.

Wir als die sozialen Liberalen lehnen einen solchen AMS-Algorithmus ab, der Menschen Punktabzüge verteilt, er ist gegen die Gleichstellung des Individuums der sonst vor dem Gesetz gilt. Die Folge ist das der Arbeitsmarkt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch Personen aus der Kategorie A auswählt. Selbst wenn das AMS hier Datenschutzrichtlinien einhalten wird, werden Personaler rasch einen solchen Algorithmus erkennen und die Einstellung bei Jobangeboten Personen mit Nachteilen verwehren.

Das Wiederspricht aber dem Grundsatz der Gleichstellung des einzelnen Individuums!

Den Befürwortern dieses Systems und ihrer Argumente wie WKÖ Experten Martin Gleitsmann „alles was Vermittlungschancen erhöht, ist aus unserer Sicht gut“ sind grundsätzlich richtig, aber dem halten wir entgegen, dass Personen aus Kategorie C nicht ohne Förderungen aus der Lage wieder herauskommen werden.

Aber genau eine Verringerung der Förderungen soll der AMS-Algorithmus bewirken. Wir halten dem entgegen „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung“. Man solle sich in der Politik lieber überlegen anstatt Menschen über Jahre zu verwalten, Förderungen zu implementieren die solche Personen wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt machen.

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